Vor 14 Tagen kontaktierte mich ein Bekannter. Wir kennen uns aus heißen Derbys auf dem Fussballplatz. Er schrieb mich über Facebook an: „Hey Alex, ich hab gesehen, du hast dich als Versicherungs… (zensiert) selbstständig gemacht. Meine Unfallversicherung möchte nicht zahlen und mein Versicherungs… (zensiert) erreich ich nicht. Kannst du dir das mal ansehen?“ Er hat mir das Ablehnungsschreiben per WhatsApp geschickt. Der Grund für die Ablehnung war Eigenbewegung. Er war beim Fussball umgeknickt und jetzt kommt das Entscheidende – OHNE EINWIRKUNG DES GEGENSPIELERS. Die Definition eines Unfalls lautet: „Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Körperschädigung führt.“ Dies ist ohne die „Mithilfe“ des Gegners nicht der Fall.
Ähnliche Beispiele für Eigenbewegung sind:
- Tennisspieler rutscht zum Ball hin und verdreht sich das Knie
- Fussballspieler möchte um umdrehen und bleibt mit den Stollen (besonders häufig mit FG-Sohle) im Rasen hängen – Folge Kreuzbandriss
- Ebenfalls Kreuzbandriss durch unglückliches Verkanten beim Skifahren
- Rückenverletzung durch Anheben eines schweren Schranks
- Absteigen vom Fahrrad – umknicken – Folge Bänderriss
- Bandscheibenvorfall beim Rausreißen von Unkraut während der Gartenarbeit
- Umknicken beim Treppensteigen
So ein Fall landete 2014 vor Gericht. Eine Tennisspielerin knickte beim Tennismatch so sehr um, dass sie dauerhafte Schädigungen an den Bändern im Fußgelenk davontrug. Die Versicherung weigerte sich eine Leistung zu zahlen, da kein Unfall gemäß o.g. Definition vorliegt. Im Landgericht Berlin bekam die Tennisspielerin nicht recht und die Versicherung musste keine Zahlung leisten (für genauere Informationen, klicke hier).
Alles ganz interessant, denkst du dir, aber wie kann ich mich trotzdem dagegen schützen?
Einige Versicherungen haben in den neuen Bedingungen das Thema „Eigenbewegungen“ mit aufgenommen. Gerade durch diesen Fall habe ich die Unfall-Verträge meiner neuen Kunden, deren Verträge ich mal durchsehen sollte, danach analysiert und ich musste feststellen, dass kein Einziger die Eigenbewegungen mitversichert hatte. Und das war für mich der ausschlaggebende Punkt, warum ich mit diesem Artikel darüber informieren möchte. Denn das Mitversichern der Eigenbewegungen kostet ja auch nicht (viel) mehr Geld, je nach Fall.
Bist du unsicher, ob du die Eigenbewegungen schon mitversichert hast?
Möchtest du die Eigenbewegungen künftig mitversichert haben?
Wenn du dir diese Fragen stellst, melde dich bei mir und wir sehen uns gemeinsam deine Verträge durch – nicht, dass es dir so geht, wie meinem Bekannten